Last updated on 08-01-2013
Anfang des Jahres deutete es sich schon an, nun ist es Fakt: Die Regierung in den Niederlanden wird die niederländische Sprache in das Grundgesetz aufnehmen. Auch die Position des Friesischen soll darin gesichert werden.
Quelle: Wikimedia Commons
Die geplante Gesetzesänderung verankert das Niederländische als offizielle Landessprache in de grondwet. Sie soll gewährleisten, dass sich Bürger und Bürgerinnen in der Kommunikation mit Behörden jetzt und in Zukunft des Niederländischen bedienen können. Auch will der Staat den Gebrauch der niederländischen Sprache fördern.
Woher kommt diese Idee? Das Grundgesetz gibt es in den Niederlanden seit 1814. Und bislang kam man auch ohne festgeschriebene Hauptsprache aus. Pläne zur Aufnahme gab es bereits Ende der Achtziger Jahre, als zwei christliche Parteien das Thema – damals ohne Erfolg – auf die politische Tagesordnung setzten. Offensichtlich ist das Klima in den Niederlanden jetzt reif für die Veränderung. Aber was soll ein Bekenntis zur niederländischen Sprache im Grundgesetz bewirken?
Global English auf dem Vormarsch
Um Schutz vor dem aufrückenden Englischen, wie sie in Deutschland von manchen verspürt wird, kann es eigentlich nicht gehen. Zugegeben: der Gebrauch der Weltsprache nimmt in Wirtschaft und Alltag zu. Aber der niederländische Staat fördert diese Entwicklung sogar, indem er seit 1992 den Universitäten freie Hand lässt, Vorlesungen und Master-Studiengänge auch (oder nur) in Englisch anzubieten. Das soll den internationalen wissenschaftlichen Gedankenaustausch fördern, vor allem aber auch die Position niederländischer Wissenschaftler in der Welt stärken.
Ob es wirklich so eine kluge Idee ist, akademisches Fachwissen in einer anderen als der Muttersprache zu vermitteln, sei unterdes dahingestellt. Viele Dozenten beherrschen das Englische nicht ausreichend. So wird aus anschaulichem, lebhaftem Unterricht nur allzuschnell dröge Faktenvermittlung, in der Nuancen leicht verlorengehen.
Bildung und Integration
Die Verankerung des Niederländischen im Grundgesetz – aus welchen Gründen auch immer – kann allenfalls Symbolcharakter haben. Wenn die Verfassungsänderung nicht mit einer aktiven Sprachförderpolitik einhergeht (und der Staat selbst nicht mit gutem Beispiel vorangeht …) bleibt es bei einem bloßen Lippenbekenntnis.
Sprache ist der Schlüssel zur Bildung, für Hinzugezogene auch zur Integration. Gediegener Niederländisch-Unterricht an Schulen und passende Kurse für Zuwanderer bringen da mehr als eine Grundgesetzänderung.
[Update 22.09.2010]
De Raad van State (der Staatsrat) hält nichts von der geplanten Aufnahme der Landessprache in die Verfassung. Dass das Niederländische die Sprache der Niederlande ist, stehe gar nicht zur Diskussion, so die Argumentation des wichtigsten Beratungsgremiums der niederländischen Regierung. Somit gebe es auch keinen zwingenden Grund für einen Sprachparagraphen.
Auch sieht de Raad van State das Recht der Bürger, mit Behörden auf Niederländisch zu kommunizieren, nicht als klassisches Grundrecht an. Zudem hält das Beratungsorgan das Grundsetz nicht für den richtigen Ort für eine Klausel zur Förderung der niederländischen Sprache durch den Staat. Die Regierung hat bereits angekündigt, den Gesetzesentwurf trotzdem einzubringen. [Ende Update]
Auch in Deutschland gibt es immer wieder Bemühungen, die Landessprache in die Verfassung aufzunehmen. Was ist Eure Meinung? Soll die Sprache ins Grundgesetz oder hat sie dort nichts verloren?
Die Verankerung einer offiziellen Landessprache im Grundgesetz finde ich unsinnig. Das heißt doch nicht, dass wir dann auf einmal diese Landessprache benutzen oder das eine andere Sprache ausgeschlossen werden kann. Wenn es einmal so weit sein sollte, dass die niederländische Sprache verschwindet, dann ist das nun mal die Wirklichkeit womit wir uns abfinden müssen.
Wenn man als Auslaender frisch in die Niederlande zieht und der Sprache (noch) nicht maechtig, gerade dann muss man sich mit den meisten Behoerden auseinander setzen. Wenn dies nun verpflichtend auch noch auf Niederlaendisch geschehen muss, ist es eine Qual. Ein wenig Flexibilitaet waere da schon wuenschenswert.
Hi Susann,
die neue Regelung sagt nicht, dass nun alle plötzlich verpflichtet sind, Niederländisch zu sprechen. Andere Sprachen bleiben durchaus möglich. Es geht eher darum, dass Bürger und Bürgerinnen im Behördenkontakt sicher sein können, dass sie auf Niederländisch kommunizieren können (und nicht zum Beispiel plötzlich Englisch reden müssen …)
[…] in den Niederlanden der Gesetzesentwurf zur Aufnahme der Landessprache ins Grundgesetz im Prinzip nur […]