Last updated on 31-01-2018
Auch in den Niederlanden sind Kündigungsfristen zu beachten. Sowohl bei Miet- als auch bei Arbeitsverträgen betragen sie oft einen Monat. Damit sind sie meist deutlich kürzer als in Deutschland.
Deutschland: Sicherheit statt Flexibilität?
Als ich Ende der Neunzigerjahre nach Deutschland zog, staunte ich über die in meinen Augen absurd langen Kündigungsfristen, die für die Beendigung von Mietverhältnissen galten. Aus einem Mietvertrag für eine einfache Zweizimmerwohnung kam man nicht selten erst nach einem halben Jahr heraus; je nach Wohndauer war die Frist oft noch erheblich länger.
Zum Glück hat sich in der Zwischenzeit im Mietrecht einiges geändert. Seit 2005 gilt für Mieter in den allermeisten Fällen eine dreimonatige Kündigungsfrist. Für Vermieter verlängert sich die Zeit nach fünf und nach acht Jahren Überlassungsdauer jeweils um weitere drei Monate.
Den Grund für lange Fristen habe ich nie verstanden. Ist es ein Merkmal einer Gesellschaft, die sehr auf Sicherheit ausgerichtet ist? Wenn ja, geht das auf Kosten der Flexibilität. Denn wer in eine andere Stadt zieht oder unverhofft seine Traumwohnung findet, hat unter Umständen seine alte Bleibe noch monatelang „an der Backe“ und zahlt doppelte Miete.
Niederlande: Kündigung meist monatlich möglich
In den Niederlanden ist die Kündigungsfrist für Mietwohnungen an das Zahlungsintervall der Miete gekoppelt. Da Miete im Regelfall monatlich abgerechnet wird, beträgt die Kündigungsfrist in der Praxis also fast immer einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Will der Vermieter den Vertrag beenden, muss dieser eine Frist von drei Monaten beachten.
Noch ein Unterschied: In den Niederlanden kündigt man üblicherweise zum ersten eines Monats und nicht – wie in Deutschland – zum Monatsende. Während eine deutsche Übereinkunft beispielsweise zum 31. Oktober endet, tut sie das in Holland zum 1. November. Das gilt übrigens für alle Arten von Verträgen.
Arbeitsverträge
In der deutschen Arbeitswelt gilt eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist von einem Monat. Meistens jedoch ist im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag eine abweichende – oft längere – Zeitspanne vereinbart. Gängig ist zum Beispiel eine Frist von sechs Wochen zum Quartalsende. Für die tatsächliche Frist ist hier also das genaue Datum des Kündigungseingangs beim Arbeitgeber ausschlaggebend.
Auch in den Niederlanden beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer einen Monat. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat. Im individuellen Arbeitsvertrag kann eine längere Frist (maximal sechs Monate) vereinbart werden. Eine solche Bestimmung hat jedoch nur Bestand, wenn gleichzeitig für den Arbeitgeber eine doppelt so lange Frist festgelegt ist. Ebenso wie in Deutschland kann eine längere Frist auch in einem Tarifvertrag geregelt sein. In diesem Fall darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer jedoch nie länger sein als für den Arbeitgeber.
Probezeit
In Deutschland fängt fast jeder unbefristete Arbeitsvertrag mit einer sechsmonatigen Probezeit an. Während dieser Zeit können beide Vertragspartner das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen beenden. In den Niederlanden beträgt die Probezeit maximal zwei Monate. In dieser Periode können beide Parteien mit sofortiger Wirkung kündigen.
Vertragliches
Deutsch | Niederländisch |
die Kündigungsfrist | de opzegtermijn |
die Kündigung | het ontslag, de opzegging, de opzegtermijn |
jemandem kündigen | iemand ontslaan |
jemandem den Mietvertrag kündigen | iemand de huur opzeggen |
ich kündige | ik neem ontslag |
eine fristlose Kündigung | een ontslag op staande voet, een onmiddellijk ontslag |
ein Darlehen/einen Vertrag kündigen | een lening/een contract opzeggen |
der Vertrag | het contract, de overeenkomst, het verdrag |
ein unbefristeter Vertrag | een contract voor onbepaalde tijd |
ein befristeter Vertrag | een contract voor bepaalde tijd |
mieten | huren |
der Mietvertrag | het huurcontract, de huurovereenkomst |
der Arbeitsvertrag | de arbeidsovereenkomst, het arbeidscontract |
der Tarifvertrag | de cao (collectieve arbeidsovereenkomst) |
die Betriebsvereinbarung | de ondernemingsovereenkomst |
die Probezeit | de proeftijd |
eine zweimonatige Probezeit | een proeftijd van twee maanden |
Stimmt, ich war auch erstaunt dass ich nur einen Monat Kündigungsfrist hatte, als ich vor ein paar monaten nachgeschaut habe (NL). Die waren beim vermieter (woningcorporatie) sogar überrascht dass ich so früh gekündigt habe… Meine Deutsche Frau aber hatte eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Einen Monat finde ich eigentlich recht Kurz, ich meine, da fällt doch viel an beim Vermieter. Vor allem im Arbeitsrecht ist das eigentlich echt zu Kurz – ich meine, die Arbeit bleibt da, wie soll ein Arbeitgeber denn innerhalb von ein bisschen mehr als vier Wochen ein guter Ersatz organisieren? Für eine Wohnung aber sind drei Monate durchaus übertrieben lang.
Schlimmer ist aber dass bei der Wohnungssuche der Mieter Provision zu zahlen hat, und nicht der Vermieter. Lieber dass das gesetzlich geändert wird, wenn sich dann doch was ändern muss…
Hier in Deutschland ist es oft so, dass der Mieter beim Auszug renovieren muss.
Ja genau, aber er muss einen neuen Mieter suchen. Das kann locker länger dauern als einen Monat, wenn man nicht gleich den Ersten nehmen will…
Übrigens ist das auch ein sehr deutlicher Unterschied ist zwischen NL und D. In die Niederlanden muss man die Wohnung vollständig leer und kaal („kahl“) abliefern. Das heiBt der Flur raus, z.B.. Löcher müssen aber nicht zugemacht werden.
Und für Mieter die vom Vermieter gezwungen werden die Wände weiB zu streichen: es gibt kein gesetzlicher Pflicht, die Wände weiB zu streichen, sondern sie sollten einfach ein dezenter Farbe haben. Lachsfarbig z.B. muss nicht überstrichen werden, dunkel Rot aber schon.
Mit letzterem meinte ich übrigens Deutschland. Das mit dem Streichen wird oft falsch interpretiert. Nur so als Tipp. Quelle ist immoscout24.de.
Voor huurwoningen is het lang niet meer altijd zo dat je per eerste van de maand op moet zeggen; het kan soms ook naar keuze per eerste van de maand, of per vijftiende/zestiende, of willekeurig welke datum, als je het maar tenminste een maand voor de opzegdatum laat weten.
Ich finde das deutsche Kuendigungssystem recht so! Nicht nur als deutscher Staatsbuerger sage ich das, sondern, weil das was ich von z.B. amerikanischen und britischen Kollegen erfahren habe, waere unser System viel „menschlicher“, und koennte wohl aus diesem Sicherheitsbeduerfnis entstehen.
Was in den USA ablaeuft, dass der Angestellte quasi von heute auf morgen von seinem Chef praktisch den Fusstritt bekommen kann, ist m.E. ganz schoen hart!
Ich finde in Deutschland die Kündigungsfristen sowas von bescheuert… Vielleicht hätte ich eine andere Meinung, wenn manche „Anbieter“ einfach mehr Kulanz hätten. Ich habe meine deutsche Wohnung auch erst dann gekündigt, als ich fest wusste, dass ich in den Niederlanden eine Wohnung habe. Und dann musste ich natürlich noch drei Monate für die Wohnung in Deutschland Miete zahlen…gruselig. Natürlich konnte ich mir einen Nachmieter suchen, aber das ist nun mal nicht so einfach mit 250km Abstand und Besichtigungsterminen und es kam mir auch nicht gelegen, weil ich auch so schon gut zu tun hatte.
Das gleiche bei Verträgen mit der Telekom, einfach nur grausam. Da hat man auch kein Verständnis, wenn man ins Ausland zieht, nein, dann muss eine Abschlagssumme gezahlt werden, wenn man früher aus dem Vertrag will.
Im Ganzen finde ich es in Deutschland einfach schlecht geregelt.
Bei meinem Arbeitgeber war es ähnlich, wo ich nur zum Quartalsende kündigen konnte. Zum Glück hatte ich früh gekündigt, auch wenn ich dadurch zwei Monate arbeitslos war. Anders hätte ich meine neue Arbeitsstelle nicht pünktlich antreten können. Ich hätte niemals flexibler aussteigen können und das wird mir auch gerade von einer Freundin bestätigt, die das gleiche Problem hat. Sie will ihre neue Stelle antreten, bleibt aber an ihrem alten Arbeitsvertrag gebunden und der Arbeitgeber will sie einfach nicht früher gehen lassen. Resultat sind Frust und noch mehr Unzufriedenheit, auch beim neuen Arbeitgeber…meiner Meinung nach ist das alles sowas von unnötig und dämlich.
Momentan fühl ich mich aber auch etwas verwöhnt in den Niederlanden. Ich hatte auch nur einen Monat Probezeit auf der Arbeit und meine Wohnung kann ich auch innerhalb eines Monats kündigen. Find ich sehr komfortabel. Wohnungen bleiben eh nie lange leer in den Niederlanden, hab ich das Gefühl. In Deutschland bin ich glücklicherweise um eine Renovierung der Wohnung rum gekommen. Meines Erachtens war die Wohung aber auch in einem guten Zustand, na ja.
Muss ich in den Niederlanden die Wände weiß streichen, bei Umzug oder so? Oder könnte ich auch einfach die Tapete von der Wand reißen und die kahlen Wände so lassen?
Uf, da graut einem schon beim lesen. Furchtbar!
Bei uns ist es aber auch noch nicht so ganz lange so angenehm mit Verträge. Gesetzlich liegt es aber jetzt so, dass bei jedem Vetrag es eine mindestlaufzeit gibt, und automatische verlängerung danach zwar möglich ist, aber nur pro monat. Das heißt also, dass nach ablauf der mindestvertraglaufzeit, der vertrag jeden Monat gekündigt werden kann. Weil das aber noch relativ neu ist merkt man bei der älteren Generation, wie meine Mutter, eine übelste angst z.B. den Telefonanbieter zu wechseln weil sie so einen schiss hat vor diesen ganzen Verträgen.
Ansonsten ist Kündigung der Verträge kostenlos möglich wenn man im Ausland zieht. Ich ziehe jetzt offiziell zum Elternhaus zurück und sogar da sagen sie einfach „kein problem, sie können kostenlos kündigen“ – und das mit einer restlaufzeit von 1,5 Jahren! Das nenne ich Service mit Großbuchstabe S. In diesem Fall betrifft’s meinen Stromanschluss.
Wenn ich das so vergleiche mit Deutschen Umständen ist das tatsächlich etwas heikel. Es ist wirklich nicht mehr von dieser Zeit, Jahresverträge zu haben mit massigen Kündigungsfristen. Ich bin echt gespannt was da dann rauskommt. Auf jeden Fall ist es bei Strom jetzt auch in Deutschland so das man kostenlos kündigen kann. Also hat sich offensichtlich etwas zum Guten geändert. Hoffen wir, dass es sich durchsetzt.
Habe hier einiges gelesen, falls es jemand nochmal zutrifft: http://www.dsl-forum.de/sonderkuendigung_telekom_umzug_ins_ausland_t9640.html
Wichtig ist also die außerordentliche Kündigung.
Ich glaube, das ist dasselbe wie in NL. Hier muss man normalerweise auch einen Auswanderungsnachweis vorlegen.
Die Gedanke hierzulande wurde mir wortlich von unterschiedlichen Anbietern beschrieben als „wir können Ihnen das Produkt in der neuen Wohnung ja nicht mehr liefern, also können wir Sie auch nicht an dem Vertrag halten“. Ich glaube in Deutschland tun viele Betriebe einfach erstmal schwierig und hart – auch wenn sie nicht unbedingt in ihrem Recht stehen. Oder betrachte ich das falsch?
Das sind ja schaurige Geschichten, die im DSL-Forum beschrieben werden. Vor allem das mit dem offenbar durch die Telekommunikationsanbieter häufig geforderten Schadensersatz wenn der Kunde ins Ausland zieht und dadurch die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, finde ich eine regelrechte Unverschämtheit.
Eben genau so einen Schadensersatz musste ich zahlen. Ich habe natürlich in meiner außerordentlichen Kündigung Kopien von meinem neuen Mietvertrag, meinen Arbeitsvertrag und meinem GBA (gemeentelijke basisadministratie) Eintrag mitgeschickt…interessierte sie nicht das Geringste…
Es verlief zum Beispiel anders beim TV-Vertrag. Da hat man mir sofort gesagt, dass es kein Problem ist.
Ich frag mich wirklich ob sie das einfach machen können – also ob es gesetzlicher Grund dafür gibt. Es wäre es wert mal näher zu betrachten; wenn’s mit Fernseher und Strom einfach klappt, sehe ich nicht ein warum ein DSL anbieter anders sein sollte. Ich bin kein Jurist, aber es ist echt eine Frechheit, was die machen.
Das stand so in meinem Vertrag drin, dass Umzug kein Grund für eine vorherige Vertragsbeendigung ist. Irgendwo steht das auch online in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wie hieß es doch so schön? Servicewüste Deutschland?
Ich habe es mal bei meiner Frau nachgefragt, und tatsächlich ist es so das ihrer DSL Anbieter (Alice) arbeitet mit einer Mindestvertragszeit die immer wieder um einen Monat verlängert wird. Genauso wie es in NL ist.
Wieder mal gibt es ein Aspekt in den kleinen Buchstaben dass gut zu beachten ist. Positiver als in den Horrogeschichten geht’s also auf jeden fall! Man könnte glauben, dass es also langsam besser wird, man muss sich nur Prioritäten setzen.
„Er ist gegangen worden“
=
„Men heeft hem vriendelijk doch dringend verzocht om op te rotten“
Der Ausdruck wird bei uns in der Firma benutzt.
Das scheint ja ein super Betriebsklima in deinem Betrieb zu sein. Da würde ich mir aber an deiner Stelle mal was Neues suchen, bevor ich auch noch „gegangen werde“.
Nun ja, es gibt Vor- und Nachteile. Der Vorteil ist daß es der Firma gut geht und sie die Krise gut überstanden hat. Der Nachteil ist daß sie nicht zimperlich mit ihrem Personal umgeht. Die zwei Sachen hängen mit einander zusammen.
Wieder ein sehr interessanter Artikel, vielen Dank :-)
Jetzt habe ich es auch endlich geschafft, diese Seite in den Reader zu packen. Wollte ich bestimmt schon seit einem halben Jahr! Was heißt Phlegma auf Niederländisch? :-)
Herzliche Grüße,
Ralph
Hallo Ralph,
Phlegma heißt flegma oder auch onverstoorbaarheid.
Groetjes terug!
Alex
Guten Tag,
Ich habe ein Frage zu Kündigung zu einem Arbeitsvertrag.
Kann in den Niederlanden auch zum 15. eines Monats gekündigt werden?
Oder immer nur zum Monatsende/Anfang.
Danke