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Deutsch im Grundgesetz?

Last updated on 23-01-2013

Während in den Niederlanden der Gesetzesentwurf zur Aufnahme der Landessprache ins Grundgesetz im Prinzip nur noch abgenickt werden muss, verhärten sich in Deutschland gerade die Fronten. Auch hier gibt es Stimmen, die die eigene Sprache gerne durch die Verfassung geschützt sähen und welche, die das für wenig sinnvoll oder sogar schädlich halten.

Unterschriften sammeln

Der Verein Deutsche Sprache (VDS) – selbsternannte Hüterin der deutschen Sprache und seit Jahren Befürworterin der Aufnahme in die Verfassung – hatte im Herbst in einer Petition nach eigenem Bekunden 46.000 Ja-Stimmen gesammelt. Nun gibt es eine Gegenbewegung: Die Unterschriftenaktion gegen die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz kann noch bis 3. März gezeichnet werden.

Eine sehr schöne inhaltliche Auseinandersetzung mit den Pro- und Kontra-Argumenten der Debatte findet sich im Sprachblog */ˈdɪːkæf/.

6 Kommentare

  1. Gernot Gernot

    Also ehrlichgesagt verstehe ich den ganzen Rummel aber gar nicht!

    Wenn ich darueber doch im Klaren bin, handelt es sich darum, ob Niederlaendisch in den Niederlanden, bzw. Deutsch in der BRD offiziell als jeweilige Landes- d.h. Amtssprache ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte(n).

    Nun, fuer mich als Deutschen ist das eine Selbstverstaendlichkeit-:))
    Oder bin ich mal eben zu begriffstutzig, zu kapieren, wo’s langgeht?
    Bitte, leuchtet mir ein!
    LOL

  2. Hallo Gernot,

    eine Gegenfrage: Wo genau siehst Du die Notwendigkeit, das Deutsche in die Verfassung der Bundesrepublik aufzunehmen? Deutsch ist hierzulande doch schon die de facto Amtssprache.

  3. Gernot Gernot

    Soweit ich es schon weiss, Alex, ist und bleibt das Deutsche die de facto Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland-:) Kein Thema.

  4. Gernot Gernot

    Die Gegenfrage sollte ich eben mal dir stellen. W(ies)o siehst du gerade keine Notwendigkeit, Deutsch als Amtssprache in die Verfassung der Bundesrepublik aufzunehmen? Es ist ja ein zweischneidiges Schwertlein diese Frage, oder?

    -:)

    • Weil es offensichtlich auch ganz gut ohne geht. Das mag in Ländern, in denen es mehr als eine Landessprache gibt, anders sein, aber hier in Deutschland wüßte ich einfach nicht, was es bringen sollte.

      Der Linguist Anatol Stefanowitsch beschreibt in seinem Sprachblog kurz und knapp die Gründe, die gegen eine Aufnahme sprechen. Ich hatte seinen Beitrag hier oben in meinem Post auch schon verlinkt.

      Ausführlicher macht es Susanne Flach, ebenfalls Linguistin, in Ihrem Beitrag Warum Deutsch nicht ins Grundgesetz gehört. Auch auf den hatte ich im Blogpost schon hingewiesen.

  5. Gernot Gernot

    Recht schoenen herzlichen Dank, Alex!

    Die Vielfalt von nuetzlichen Infos die du auf meine Aufmerksamkeit gebracht hast, enthaelt schon genuegend Gespraechstoff fuer saemtliche solchen Blog-Posts hier bei ‚Buurtaal‘-:))

    Obwohl ich Susannas Beitrag noch nicht zu Ende gelesen habe, finde ich bei Anatol schon einiges zu bestreiten, mindestens in Frage zu stellen, z.B. was heisst im Endeffekt „eine vielstimmige Gesellschaft‘, eher, inwiefern ist Deutschland eine vielstimmige Gesellschaft, selbst bedeutet solche Gesellschaft eine, worin eine offizielle Sprache besteht, sogar waere sie denn eine einsprachige Gesellschaft trotzdem von mehreren Stimmen vertreten?

    Euren Stellungnahmen zu diesem regen Thema sehe ich entgegen!

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