Sterbehilfe – wenn das Leben nicht mehr geht: Was der Gesetzgeber in Deutschland verbietet, ist in den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen erlaubt: die aktive Lebensbeendigung durch einen Arzt auf ausdrückliches Verlangen des Patienten, wenn dieser für sein Gefühl unerträglich leidet und die Situation aus medizinischer Sicht aussichtslos ist. [ ... ]










